Vortrag: Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d.h. er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Interessierte erfahren an diesem Abend alles zu folgenden Fragen: "Was bedeutet gesetzliche Betreuung?", "Wie kann ich diese umgehen bzw. verhindern?", "Wie unterscheiden sich Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?",
"Wann tritt eine Vollmacht in Kraft?", "Welche Formulare sollte ich hierfür verwenden?" und "Ist eine öffentliche Beglaubigung notwendig?" Nutzen Sie die Gelegenheit sich zu informieren.
| Kursnummer | 2614706 |
| Beginn | Mi., 04.03.2026, um 19:00 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort |
vhs, Raum 303 An der Berufsschule 3, 26721 Emden (Barrierefrei zugänglich) |
| Kursleitung |
Wiltrud Meinen
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| Entgelt | 16,00 € |
Kurstermine 1
| Nummer | Datum | Ort |
|---|---|---|
| 1 | Mittwoch • 04.03.2026 • 19:00 - 21:15 Uhr | vhs, Raum 303 |