Mediation in Strafsachen

(im Strafgesetzbuch Täter-Opfer-Ausgleich genannt)

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Instrument zur außergerichtlichen Konfliktschlichtung und dient der Wiederherstellung des Rechtsfriedens.

Das Mediationsbüro ist zuständig für den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) für Erwachsene und Jugendliche in der Stadt Emden und dem Landkreis Aurich und für den TOA für Erwachsene im Landkreis Leer. Das Mediationsbüro ist zertifiziert nach den TOA-Standards des TOA-Servicebüros und der Bundesarbeitsgemeinschaft TOA e.V. und hat das Gütesiegel "TOA-Q-Bundesweit geprüfte Qualität" zuerkannt bekommen.

Ziele und Vorteile

Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet den Tatbeteiligten die Möglichkeit, sich aktiv mit der Straftat und deren Folgen auseinanderzusetzen und selbst an einem angemessenen und gerechten materiellen oder immateriellen Schadensausgleich mitzuwirken. Dabei finden sowohl straf- und zivilrechtliche als auch psychosoziale Aspekte Berücksichtigung. Langwierige juristische Auseinandersetzungen werden dadurch vermieden.

Vorteile für das häufig in seiner Würde verletzte Opfer sind neben dem schnellen materiellen Schadensausgleich auch die Möglichkeit, hierdurch seine Integrität und sein persönliches Sicherheitsgefühl zurückzuerlangen. Das Opfer bleibt nicht in einer passiven Zeugenrolle, sondern kann sein Interesse an einem sinnvollen Schadensausgleich aktiv selbst vertreten und den Verlauf und die Inhalte des Verfahrens  mitbestimmen. Die beschuldigte Person hat Gelegenheit, Verantwortung für die Straftat zu übernehmen und wird darüber hinaus mit den beim Opfer hervorgerufenen Folgen der Straftat direkt konfrontiert.

Rahmenbedingungen für eine Mediation in Strafsachen (Täter-Opfer-Ausgleich)

Die Teilnahme an einem Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig und für die Beteiligten kostenlos. Konfliktvermittlung basiert auf der Bereitschaft aller Beteiligten, sich zumindest teilweise auf die Sichtweise des/der Anderen einzulassen.

Grundvoraussetzung für einen Täter-Opfer-Ausgleich ist, dass die beschuldigte Person Verantwortung für ihr Verhalten übernimmt.

Der Täter-Opfer-Ausgleich soll den betroffenen Konfliktbeteiligten die Möglichkeit geben, aktiv und eigenverantwortlich an der Regulierung der Tatfolgen teilzuhaben, deshalb gibt es keine Vorgaben der Justiz, wie das Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs sein sollte (Verzicht der Justiz auf Strafäquivalent). Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Angebot, das zu jeder Zeit, abgelehnt bzw. abgebrochen werden kann.

Zugang zum Verfahren

Der Täter-Opfer-Ausgleich  ist ein Angebot an Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 20 Jahren im Jugendstrafverfahren sowie für Erwachsene im allgemeinen Strafrecht.

Grundsätzlich kann das Mediationsbüro (TOA-Fachstelle) in jedem Stadium des Verfahrens beauftragt werden.

Auftraggeber können u.a. sein:

  • Staatsanwaltschaft
  • Opfer oder Täter (durch eigeninitiative der Tatbeteiligten)
  • Polizei im Rahmen einer Anregung oder Empfehlung
  • Rechtsanwälte
  • Amts- oder Landgerichte
  • Jugendgerichtshilfe
  • Bewährungshilfe
  • andere soziale Einrichtungen wie z.B. BISS-Beratungsstellen

Verfahrensablauf

Die Kontaktaufnahme zu den Beteiligten erfolgt in der Regel schriftlich. Unter Hinweis auf die freiwillige Teilnahme am TOA-Verfahren erhalten beide Seiten separate Terminangebote für ein erstes Gespräch. Nach diesen Vorgesprächen sind Geschädigte und Beschuldigte hinreichend informiert, um jeweils eine eigenständige, fundierte Entscheidung über die Teilnahme am weiteren Ausgleichsverfahren zu treffen.

In Anwesenheit einer Mediatorin/eines Mediators besprechen die Konfliktbeteiligten die Tat, deren Ursachen und ihre Folgen im Ausgleichsgespräch. Am Ende dieses Gespräches steht in der Regel der Abschluss einer Ausgleichsvereinbarung. Diese kann von einer formlosen Entschuldigung bis zu umfangreichen Regelungen über Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen reichen. Das Mediationsbüro überprüft, ob die getroffenen Vereinbarungen erfüllt werden.

Eine außergerichtliche Konfliktregelung kann auch durch eine indirekte Vermittlung, d.h. ohne ein gemeinsames Ausgleichsgespräch, zustande kommen.

Opferfonds

Bundesweit gehört die Führung eines Opferfonds im Arbeitsfeld Täter-Opfer-Ausgleich zum Standard. Im Bedarfsfall soll damit bei finanziell schwachen Tätern die Möglichkeit geschaffen werden, vereinbarte materielle Schadensleistungen zunächst aus dem Fonds an die Geschädigten zu entrichten. Den Tätern wird hierfür ein zinsloses Darlehen gewährt. Durch Ratenzahlungen ist der Betrag durch die Täter wieder in den Fonds einzuzahlen. Dies ermöglicht für die Geschädigten einen schnellen und unbürokratischen Schadensausgleich.

Die Zahlungen aus dem Opferfonds erfolgen direkt an die Geschädigten.